ACSAI – Austrian Cyber Security Awareness Initiative
Austrian Cyber Security Awareness Initiative · gemeinnützig · Sitz Wien

Digitale Sicherheit beginnt mit Aufmerksamkeit.

Wir klären über digitale Bedrohungen auf und stärken die digitale Kompetenz in der Bevölkerung, in Bildungseinrichtungen und in kleinen und mittleren Unternehmen. Verständlich, unabhängig und ohne Verkaufsabsicht.

Beispiel zur Veranschaulichung SMS · unbekannte Nummer
Paketdienst-Info 1
Ihr Paket konnte nicht zugestellt werden. Bestätigen Sie Ihre Adresse innerhalb von 12 Stunden 2, sonst geht die Sendung zurück: paket-zustellung-at.example/track 3
Drei Warnsignale in einer Nachricht
  1. 1Absender ohne Bezug. Kein Name eines Zustellers, keine Sendungsnummer, keine Bestellung, zu der die Nachricht passt.
  2. 2Künstlicher Zeitdruck. Eine knappe Frist soll verhindern, dass man nachdenkt oder nachfragt.
  3. 3Fremde Adresse. Der Link führt nicht auf die offizielle Seite des Unternehmens.
Unser Auftrag · § 2 der Statuten

Drei Ziele, ein gemeinnütziger Zweck

01

Bewusstsein fördern

Für Cybersicherheit, digitale Zivilcourage und Datenschutz. Wer Risiken kennt, erkennt sie auch im eigenen Alltag.

02

Über Bedrohungen aufklären

Über Cyber-Kriminalität, Social Engineering und den sicheren Umgang mit Informationstechnologien.

03

Digitale Kompetenz stärken

Damit Sicherheitsrisiken im Alltag und im Beruf gar nicht erst entstehen.

Für wen wir arbeiten

Sicherheit ist kein Thema nur für Fachleute

Was wir tun · § 3 der Statuten

Angebote

Wissen wirkt nur, wenn es ankommt. Deshalb arbeiten wir vor Ort, auf Papier und online.

Vortrag oder Workshop anfragen

Vorträge, Workshops und Schulungen

Informationsveranstaltungen für Gemeinden, Schulen, Vereine und Betriebe. Termine: [NÄCHSTE TERMINE]

Leitfäden und Lehrmaterialien

Publikationen und digitale Medien zum Herunterladen und Weitergeben. Erste Titel: [LEITFÄDEN]

Online-Plattform

Frei zugängliche Informationsangebote zu aktuellen Betrugsmaschen und zu Schutzmaßnahmen.

Netzwerk

Wir bringen IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten, Institutionen und die Öffentlichkeit zusammen.

Auflegen, prüfen, sichern

Zehn Schritte für den Alltag im Netz

Die Polizei fordert am Telefon weder Geld noch Wertsachen, und keine Bank bittet per Anruf um Codes oder um eine Überweisung auf ein „sicheres Konto“. Installieren Sie auf Zuruf auch kein Programm, mit dem jemand auf Ihren Bildschirm schauen kann. Im Zweifel rufen Sie selbst zurück: die Polizei unter 059 133, die Bank unter der Nummer aus Ihren eigenen Unterlagen.

Wenn es passiert ist

Der erste Schritt hängt davon ab, was betroffen ist.

Bankomatkarte verloren oder Kartendaten eingegeben
Karte sperren: 0800 204 8800, rund um die Uhr. Kreditkarten sperrt der jeweilige Kartenanbieter.
Zugangsdaten zum Onlinebanking preisgegeben
Bank anrufen und den Onlinebanking-Zugang sperren lassen. Die Kartensperre allein genügt nicht.
Passwort auf einer gefälschten Seite eingegeben
Passwort ändern, auch überall dort, wo dasselbe Passwort gilt.
Fernzugriff gewährt oder Schadsoftware vermutet
Gerät vom Netz trennen: WLAN aus, Kabel ziehen. Passwörter von einem anderen, vertrauenswürdigen Gerät ändern, zuerst das des E-Mail-Postfachs. Bank verständigen.
In jedem Fall
Nachrichten und Belege aufheben. Anzeige bei einer Polizeiinspektion erstatten. Polizei-Servicenummer: 059 133 (kein Notruf). Notruf: 133.
Mitmachen · §§ 4 bis 6 der Statuten

Mitarbeiten, fördern oder unterstützen

Mitglied können natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Ordentliches Mitglied

Sie beteiligen sich an der Vereinsarbeit und bestimmen mit.

  • Volles Stimmrecht in der Generalversammlung
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten
Konzern
3.000 Euro pro Jahr
Unternehmen bis 300 MA
1.200 Euro pro Jahr
Einzelunternehmen
300 Euro pro Jahr
Aufnahme beantragen

Außerordentliches Mitglied

Sie fördern die Vereinstätigkeit finanziell oder ideell.

  • Für Personen, Unternehmen und Institutionen
  • Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten
  • Kein Stimmrecht in der Generalversammlung
Beitrag: frei wählbar pro Jahr
Fördermitglied werden

Ohne Mitgliedschaft unterstützen

Spenden, Sponsoring und Förderungen fließen ausschließlich in den gemeinnützigen Vereinszweck.

  • Einmalige oder regelmäßige Spende
  • Sponsoring von Veranstaltungen und Materialien
  • Kooperation mit Institutionen
Spendenkonto: [IBAN]
Kontakt aufnehmen

Der Austritt ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres mit einmonatiger Frist schriftlich an den Vorstand möglich. Die Höhe der Beiträge setzt die Generalversammlung fest.

Bestehende Mitglieder

Verein und Transparenz · §§ 7 bis 14 der Statuten

Wie ACSAI organisiert ist

Generalversammlung

Oberstes Organ. Tritt alle zwei Jahre ordentlich zusammen, wählt Vorstand und Rechnungsprüfer und setzt die Beiträge fest.

Vorstand

Leitungsorgan mit zweijähriger Funktionsperiode. In Vermögensangelegenheiten zeichnen Obfrau oder Obmann und Kassierin oder Kassier gemeinsam.

Rechnungsprüfer

Zwei unabhängige Personen außerhalb des Vorstands. Sie prüfen die Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel.

Schlichtungsorgan

Drei ordentliche Mitglieder schlichten Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis.

Auf dem Laufenden bleiben

Hinweise zu aktuellen Betrugsmaschen, neue Leitfäden und Termine. Fragen und Anfragen an [KONTAKT-E-MAIL].

Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung. Abmeldung jederzeit möglich. Details in der Datenschutzerklärung.